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   BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R   

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https://dejure.org/2003,3662
BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R (https://dejure.org/2003,3662)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R (https://dejure.org/2003,3662)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - B 12 KR 16/01 R (https://dejure.org/2003,3662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Jahresausgleiche im Risikostrukturausgleich (RSA) nach den §§ 266, 267 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V); Entwicklung des Beitrags- und des Organisationsrechts der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Ermittlung der Höhe des ...

  • Judicialis

    SGB X § 24; ; RSAV § 25 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der Anfechtungsklage, Amtsermittlungspflicht des Bundesversicherungsamtes, Funktion als Aufsichtsbehörde, Anhörungspflicht, Ermittlung der Verhältniswerte 1994, 1995, 1996, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
    Mit dem GG wäre es sogar vereinbar, sämtliche Träger der GKV zusammenzufassen und sie in einem "Bundesamt für Krankenversicherung" als bundesunmittelbare Körperschaft zu organisieren (BVerfGE 39, 302, 314; für die Organisation der Unfallversicherung vgl BVerfGE 36, 383, 393 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1).

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts trifft das in der Regel nicht zu, wenn sie - wie die Kassen - durch Akte staatlicher Gewalt nur in ihrer Funktion zur Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben betroffen sind (BVerfGE 21, 362 für Rentenversicherungsträger; BVerfGE 39, 302 für AOKn; BVerfGE 68, 193, 205 ff für Innungen und Innungsverbände von Zahntechnikern als Leistungserbringern; BVerfGE 70, 1, 15 = SozR 2200 § 376d Nr. 1 für Leistungserbringer; BVerfG Kammerbeschluss SozR 3-2500 § 85 Nr. 9 für Kassenärztliche Vereinigung; BVerfG Kammerbeschluss NZS 1997, 171 für Ärztekammer.

    Das BVerfG hat daher - anders als bei Universitäten und Rundfunkanstalten - eine Grundrechtsbetroffenheit von Kassen selbst für den Fall verneint, dass sie zwangsweise aufgelöst und mit anderen Kassen vereinigt wurden (vgl BVerfGE 39, 302, 312 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 167/00

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. August 2001 - L 5 KR 167/00 - wird zurückgewiesen.

    Das Landessozialgericht (LSG) hat mit Urteil vom 28. August 2001 - L 5 KR 167/00 - auf die Berufung der Beklagten das Urteil des SG geändert und unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung den Tenor wie folgt gefasst: "Die Bescheide vom 11.02.1999 werden insoweit aufgehoben, als in die Berechnung des Ausgleichsbetrags die Korrektur des Beitragsbedarfs für das Jahr 1994 eingeflossen ist.

    a) das Urteil des LSG vom 28. August 2001 - L 5 KR 167/00 - und das Urteil des SG vom 28. Februar 2000 - S 19 Kr 66/99 - zu ändern, die Bescheide vom 4. Dezember 1997 und vom 11. Februar 1999 in vollem Umfang aufzuheben sowie die Beklagte zu verurteilen, die bereits geleisteten Zahlungen nebst Zinsen zurückzuzahlen, hilfsweise die Beklagte zu verpflichten, die Bescheide zu korrigieren und neue Bescheide zu erteilen,.

  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

    Auszug aus BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R
    Die Beiträge der Mitglieder an ihre jeweilige Kasse bleiben, auch wenn sie ausgleichsbedingt höher sind, Beiträge zur GKV (vgl BVerfGE 23, 12, 24 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG zu Ausgleichszahlungen in der Unfallversicherung).

    Es wird aus dem allgemeinen Gleichheitssatz abgeleitet und gilt als Gerechtigkeitsprinzip auch für Beziehungen innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus (vgl BVerfGE 23, 12, 24 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG).

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 6/00 R

    Krankenkasse - Zahlung - Risikostrukturausgleich - Versicherter - Beitragshöhe -

    Er hat sich in seinen Urteilen vom 24. Januar 2003 ua in den Sachen B 12 KR 16/01 R, B 12 KR 18/01 R und B 12 KR 19/01 R mit den von einzelnen Krankenkassen gegen die Durchführung des RSA vorgetragenen zahlreichen Bedenken sowie den verfassungs- und europarechtlichen Angriffen gegen die Vorschriften über den RSA auseinander gesetzt; der Senat nimmt hierauf Bezug.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2004 - L 5 KR 239/02

    Krankenversicherung

    Sie hält die angefochtenen Bescheide für rechtmäßig und verweist zur Begründung auf die Senatsentscheidung vom 28.08.2001 bzw. das diese Entscheidung betreffende Urteil des BSG vom 24.01.2003 (B 12 KR 16/01 R).

    Zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des RSA-Verfahrens und zur Vereinbarkeit des RSA mit höherrangigem Recht verweist der Senat auf sein die Beteiligten betreffendes Urteil vom 28.08.2001 (a. a. O.) und die dazu ergangene Entscheidung des BSG vom 24.01.2003 (B 12 KR 16/01 R).

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